Was wir leisten
Die Leistungen einer modernen Hausverwaltung sind umfangreich und komplex. In den unten angeführten Leistungsverzeichnissen wird eine Übersicht der Grundleistungen dargestellt.
Unserer Unternehmensphilosophie zu Folge verlangt aber jede Liegenschaft und jeder Kunde eine spezielle Behandlung, die individuell im Vorfeld der Verwaltungsübernahme mit Ihnen abgesprochen wird.
Leistungen im Bereich der Miethausverwaltung
- Führung von Vorschreibungslisten, regelmäßige Vorschreibung der Mieten inklusive Akontierungen für Betriebskosten und Umsatzsteuer an die Miete
- Kontrolle der Zahlungseingänge, regelmäßige Mahnung von Rückstände, gegebenenfalls Weiterleitung an einen Rechtsanwalt
- monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, Bezahlung von Mehrwertsteuerzahllasten, Anforderung von Guthaben, Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärungen
- Kontrolle der Rechnungen und Bezahlung aller üblichen Betriebskostenbestandteile, jährliche Abrechnung der Betriebskosten
- Hausbesorgerlohnverrechnung
- vierteljährliche Abrechnung gegenüber der Hausinhabung, monatliche Akontierung der Mieteinnahmen
- regelmäßige Kontrollen der Liegenschaft, Information über notwendige Reparaturen, Einholung von Kostenvoranschlägen
- Abschluß und Betreuung von Versicherungsverträgen, inbesondere laufende Schadensbetreuung und Schadensabwicklung
- Beauftragung von Reparaturen und Überwachnung der Bautätigkeit
- Erstellung der Beiblätter zur Einkommenssteuererklärung
- Erstellung und Abgabe von Hausgemeinschaftserklärungen
Leistungen bei Wohnungseigentumsverwaltung
- Vorschreibung der Beiträge zur Reparaturrücklage, Betriebskosten sowie Umsatzsteuer
- Führung von Treuhandkonten für die Verrechnung sowie für die Reparaturrücklage
- Kontrolle der Rechnungen und Bezahlung aller üblichen Betriebskostenbestandteile, jährliche Abrechnung der Betriebskosten
- monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, Bezahlung von Mehrwertsteuerzahllasten, Anforderung von Guthaben, Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärungen
- regelmäßige Kontrollen der Liegenschaft, Information über notwendige Reparaturen, Einholung von Kostenvoranschlägen
- Abschluß und Betreuung von Versicherungsverträgen, inbesondere laufende Schadensbetreuung und Schadensabwicklung
- Beauftragung von Reparaturen und Überwachnung der Bautätigkeit
- jährliche Abrechnung über die Reparaturrücklage
- Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen im gesetzlichen Abständen (alle 2 Jahre) oder nach Bedarf